Teilnahmebedingungen Kindernachtrennen

1 – Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter des Kindernachtrennens ist der SC DHfK Leipzig e.V., Am Sportforum 10, 04105 Leipzig (im Folgenden „Veranstalter“). Kontakt: kindernachtrennen@scdhfk.de, Telefon 0341 982110.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für das 22. Kindernachtrennen am 14.08.2026 ab 17:00 Uhr auf der Radrennbahn Leipzig (Windorfer Straße 62, 04229 Leipzig). Sie regeln das mit der Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmenden bzw. deren Sorgeberechtigten und dem Veranstalter. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Fassung.

2 – Teilnahmeberechtigung

(1) Startberechtigt sind Kinder und Jugendliche der in der Ausschreibung genannten Altersklassen bzw. Geburtsjahrgänge. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

(2) Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen Rennlizenz sind nicht startberechtigt.

(3) Die Anmeldung kann nur durch eine sorgeberechtigte Person oder mit deren Zustimmung erfolgen.

(4) Die Sorgeberechtigten prüfen eigenverantwortlich – im Zweifel durch ärztliche Konsultation –, ob das Kind gesundheitlich zur Teilnahme geeignet ist.

3 – Anmeldung

(1) Die Online-Anmeldung ist bis zum 11.08.2026 über das auf www.kindernachtrennen.de verlinkte Anmeldeportal unseres Dienstleisters Baer-Service GmbH möglich. Formlose Anmeldungen per Fax, Post oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

(2) Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag vor Ort im Meldebüro möglich, soweit Startplätze verfügbar sind.

(3) Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt.

4 – Startgebühr und Zahlung

(1) Die Startgebühr beträgt 10 € je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer.

(2) Bei Online-Voranmeldung erfolgt die Zahlung per SEPA-Lastschrift über unseren Anmelde- und Zahlungsdienstleister Baer-Service GmbH. Bei Nachmeldung vor Ort ist die Startgebühr bar zu zahlen.

(3) Wird eine SEPA-Lastschrift mangels Kontodeckung oder wegen fehlerhafter Kontodaten nicht eingelöst, können die dadurch tatsächlich entstandenen Bankkosten weiterberechnet werden. Der Start ist erst nach vollständigem Eingang der Startgebühr möglich.

5 – Stornierung, Ersatzteilnehmer, Nichtantritt

(1) Hinweis: Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen mit einem festen Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

(2) Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum Anmeldeschluss am 11.08.2026 per E-Mail an kindernachtrennen@scdhfk.de möglich; eine bereits gezahlte Startgebühr wird in diesem Fall erstattet. Nach Anmeldeschluss ist eine Stornierung ausgeschlossen.

(3) Bis zum 11.08.2026 kann per E-Mail ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Benötigt werden: Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie die E-Mail-Adresse einer sorgeberechtigten Person des Ersatzteilnehmers.

(4) Tritt ein gemeldetes Kind nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.

6 – Startunterlagen

(1) Die Ausgabe der Startnummern erfolgt am Veranstaltungstag im Meldebüro zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten gegen Vorlage der Anmeldebestätigung.

(2) Die Startnummer ist nur für die gemeldete Person gültig; eine Weitergabe führt zum Ausschluss aus der Wertung. Die Startnummer ist vorn am Lenker gut sichtbar anzubringen und darf nicht geknickt werden.

7 – Ausrüstung: Helmpflicht und Fahrrad

(1) Während des gesamten Rennens besteht Helmpflicht. Der Fahrradhelm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts tragen (z. B. DIN EN 1078). Fahren ohne Helm führt ausnahmslos zum Ausschluss.

(2) Zugelassen sind ausschließlich normale, verkehrstaugliche, technisch intakte zweirädrige Fahrräder mit funktionstüchtigen Bremsen. Rennräder sind nicht zugelassen. Für den technischen Zustand des Fahrrads sind die Sorgeberechtigten verantwortlich.

8 – Ablauf, Anweisungen, Ausschluss

(1) Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals und der Hilfskräfte ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

(2) Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Gefährdung anderer Teilnehmender oder bei grob unsportlichem Verhalten kann der Veranstalter die betroffene Person disqualifizieren oder von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr oder sonstiger Aufwendungen besteht in diesem Fall nicht.

9 – Absage, Abbruch und Verschiebung

(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter), behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise absagen, abbrechen oder verschieben.

(2) Fällt die Veranstaltung ersatzlos aus, wird eine bereits gezahlte Startgebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche – etwa auf Ersatz von Anreise- oder sonstigen Kosten – bestehen nicht, soweit dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10 – Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Angestellten, freiwilligen Helferinnen und Helfer sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Die Teilnahme an einer Radsportveranstaltung ist mit sporttypischen Risiken (z. B. Sturzgefahr) verbunden. Die Teilnahme erfolgt insoweit auf eigenes Risiko; die Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 bleibt unberührt.

(5) Für mitgebrachte Gegenstände und Fahrräder übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11 – Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen, Ergebnislisten

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme – einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Foto- und Videoaufnahmen sowie der Veröffentlichung von Ergebnislisten – enthalten die Datenschutzinformationen zur Anmeldung und Teilnahme am Kindernachtrennen.

(2) Während der Veranstaltung können allgemeine Übersichts- und Stimmungsaufnahmen erstellt und zur Öffentlichkeitsarbeit des Vereins veröffentlicht werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Aufnahmen, auf denen einzelne Kinder erkennbar im Mittelpunkt stehen, werden nur mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung der Sorgeberechtigten veröffentlicht.

(3) Ergebnislisten mit Name, Startnummer, Altersklasse bzw. Startgruppe und erreichter Zeit können vor Ort sowie auf der Veranstaltungswebsite veröffentlicht werden. Der Veröffentlichung kann mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden: kindernachtrennen@scdhfk.de.

12 – Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Stand: 04.06.2026