Teilnahmebedingungen Kindernachtrennen

1 – Anwendungs- und Geltungsbereich

(1) Veranstalter des Kindernachtrennens ist der

SC DHfK Leipzig e.V.
Am Sportforum 10
04105 Leipzig

im folgenden „Veranstalter“ genannt.

(2) Die Teilnahmebedingungen gelten für das Kindernachtrennen. Sie regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

2 – Teilnahmevoraussetzung – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Rennens ist. Startberechtigt sind alle Kinder der Geburtenjahrgänge laut Anmeldung. Die Anmeldung gilt als Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

(2) Mit der Anmeldung erklärt der Fahrer, die Teilnahmebedingungen sowie das Reglement, das die sportliche Organisation regelt, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Den Inhalten der Teilnahmebedingungen und des Reglements ist zu entsprechen, den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst oder gegebenenfalls durch die Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.

(4) Darüber hinaus hat der Teilnehmer für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Dazu gehört, dass der Teilnehmer während des gesamten Rennens einen Helm trägt. Dieser muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt ausnahmslos zum Ausschluss.

3 – Anmeldung

(1) Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen und das Reglement sorgfältig gelesen und akzeptiert haben.

(2) Die Onlineanmeldung ist unter www.kindernachtrennen.de bis zum 29. August 2020 – 23.59 Uhr möglich. Formlose Anmeldungen per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

(3) Nachmeldungen sind nicht möglich.

(4) Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben oder die Startgebühr vor Ort gezahlt werden.

4 – Zahlungsbedingungen

(1) Folgende Zahlungsmittel werden angeboten:

SEPA-Lastschrift
Barzahlung (nur am Renntag per Nachmeldung)

Der Veranstalter beauftragt das Portal Race Result AG mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Wird die Lastschrift z.B. mangels Deckung des Kontos nicht eingelöst, wird auf Grund der dadurch entstandenen Kosten sowie den Bearbeitungsaufwand zusätzlich zum Startgeld eine Gebühr erhoben.

(2) Nachmeldungen vor Ort können bar bezahlt werden.

5 – Umbuchung & Rückerstattung

(1) Eine Stornierung des Startplatzes ist bis zwei Wochen nach der Anmeldung möglich. Danach ist die Stornierung ausgeschlossen und die bereits gezahlte Startgebühr wird nicht zurück erstattet. Die Stornierung muss schriftlich per Post oder per E-Mail bzw. Online-Kontaktformular erfolgen:

SC DHfK Leipzig e.V. Abteilung Radsport
Am Sportforum 10
04105 Leipzig

oder unter kindernachtrennen@scdhfk.de

Die Regelung zur Stornierung gilt nicht bei einer Nachmeldung, die nach dem 15. August 2019 erfolgt. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(2) Sie können bis zum 27. August 2020 einen Ersatzteilnehmer bestimmen und dem Veranstalter per E-Mail mitteilen.

Vom Ersatzteilnehmer werden folgende Daten benötigt:
• Vorname
• Nachname
• Geburtsdatum
• E-Mail Adresse

(3) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages.
Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Davon ausgeschlossen sind Fälle höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen usw.) (vgl. Punkt 9 dieser Bedingungen) oder behördliche Anweisungen.

6 – Startunterlagen

(1) Die Ausgabe der Startnummern erfolgt im Meldebüro zu den angegebenen Öffnungszeiten.

(2) Die Abholung der Startunterlagen muss bis zum 01.09.2020 bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Die Startnummer ist nur für den gemeldeten Teilnehmer gültig. Ein Wechsel und die Weitergabe der Startnummer führt zur Disqualifikation. Die Startnummer ist vorn am Lenker gut sichtbar anzubringen und darf nicht geknickt werden.

(3) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung ausschließlich gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung oder seines Personalausweises/ Reisepasses. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können. Die Startunterlagen können leider nicht zugesandt werden.

(4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

7 – Ausrüstung und Teilnahme

(1) Helmpflicht

Jeder Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Dazu gehört, dass der Teilnehmer während des gesamten Rennens einen Helm trägt. Dieser muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.

(2) Fahrrad

Voraussetzung zur Teilnahme ist ein technisch vollkommen intaktes, zweirädriges Fahrrad. Dafür ist jeder Teilnehmer selbst zuständig. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen zu achten.

(3) Teilnahme

Für das Absolvieren sind die StVO und regionale Kontaktbeschränkungen zu beachten. Andere Verkehrsteilnehmer sind unbedingt zu beachten, gegenteilige Rücksichtnahme ist geboten.

Das Einreichen der gefahrenen Strecke basiert auf Vertrauensbasis.

8 – Regelwidriges Verhalten

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen herausstellen.

(2) Das Aussprechen von Strafen erfolgt durch den Veranstalter bzw. dessen Wettkampfausschuss.

(3) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören, die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden oder grob unsportlich sind, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung vorzunehmen.

In diesem Fall besteht kein Ersatzanspruch von jeglichen Aufwendungen des Teilnehmers.

9 – Ausfall und Verschiebung

(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen abbrechen oder absagen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Kosten, wie Anreise- oder Hotelkosten.

(2) Terminverschiebungen auf Grund von behördlichen Genehmigungsprozessen sind dem Veranstalter vorbehalten.

10 – Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Die Teilnahme am Kindernachtrennen erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter noch gegen Sponsoren des Rennens Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen.

(3) Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(5) Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, einen ausreichend trainierten und ärztlich bestätigten Gesundheitszustand zu haben. Der Teilnehmer bestätigt außerdem ausreichend versichert zu sein.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

11 – Einwilligungserklärung und Datenerhebung

(1) Mit der Teilnahme am Kindernachtrennen erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung in die Erhebung und maschinelle Speicherung folgender Daten:

Vor- und Nachname
Verein, sofern vorhanden
Geschlecht
Geburtsdatum
E-Mail Adresse
Anschrift
Gefahrene Meter
Foto der Teilnahme

(2) Jedem Teilnehmer wird eine Startnummer zugeteilt, die zu den Teilnehmerdaten hinzu gespeichert wird. Die Teilnehmerdaten werden zur Durchführung des Kindernachtrennen und zur Information der Teilnehmer über das Rennen erhoben, verarbeitet und genutzt. Zum Zweck der Anmeldung und Zeitnahme erhält die Firma Bär Service Zugang zu den Teilnehmerdaten. Darüber hinaus erhält der SC DHfK Leipzig e.V. das Recht die Teilnehmer in Bezug auf diese und weitere Veranstaltungen aus der Serie sowie zu werblichen Zwecken zu kontaktieren. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(3) Sollten Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie sich jederzeit an uns wenden:

SC DHfK Leipzig e.V.
Am Sportforum 10
04105 Leipzig

kindernachtrennen@scdhfk.de

(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und seine Startnummer in der Teilnehmer- und Ergebnisliste vor Ort sowie auf der Veranstaltungshomepage, der Homepage des offiziellen Zeitnehmers und ggf. über die örtliche Presse veröffentlicht werden. Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Daten in Teilnehmer- und Ergebnislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und Ihre Startnummer an.

(5) Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt und auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.

Der Teilnehmer kann der Speicherung, Nutzung und Verbreitung der von ihm gefertigten Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Erfolgt der Widerspruch vor Beginn der Sportveranstaltung werden alle Aufnahmen des Teilnehmers unmittelbar nach Ende der Veranstaltung gelöscht. Der Widerspruch kann schriftlich per Post oder per E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und – soweit bekannt – Ihre Startnummer an.

12 – Wirksamkeitsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Stand: 12.07.2020